Öffentliches Eigentum dient der Öffentlichkeit

  1. Der Wert und Umfang öffentlicher Liegenschaften wird im Saldo nicht weiter reduziert.
  2. Landeseigene Liegenschaften und Wohnungsbaugesellschaften werden der Stadtplanung und nicht der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung unterstellt.
  3. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden dem Gemeinwohl verpflichtet und schaffen bezahlbare Wohnungen.
  4. Die Stadtplanung nimmt öffentliche Interessen selbstbewusster wahr und setzt die gültigen und neue Formen der Bürgerbeteiligung u.a. mithilfe des Planungsrechts durch.
  5. Jede Ausweitung des Baurechts wird an soziale und ökologische Ziele gekoppelt.
  6. Alternative Formen des Eigentums, wie z.B. Genossenschaftsmodelle und Investitionen zur Eigennutzung werden durch behutsame Vergabeverfahren unterstützt, um Eigentumsbildung auf eine gesellschaftlich breite Basis zu stellen.
  7. Zwischen Nutzern und öffentlichen Einrichtungen wird eine enge Zusammenarbeit vorangetrieben, damit Stadtentwicklungsmaßnahmen sinnvoll an lokale Bedürfnisse gekoppelt werden.
  8. Alle städtebaulichen und 'Public-Private-Partnership'- Verträge werden transparent öffentlich gemacht.
  9. Ein 'Katastrophenkataster' aller problematischen landeseigenen Besitztümer wird transparent öffentlich gemacht.

Eine gemischte Stadt ist eine starke Stadt

  1. Um Durchmischung zu fördern, werden im Berliner Flächennutzungsplan Kerngebiete in Mischgebiete umgewidmet. Bei stadtplanerischen Umwidmungen dürfen nicht die Verluste sozialisiert werden, während die Gewinne privatisiert werden.
  2. Es werden verstärkt Bauvorhaben gefördert, die neue, modellhafte Konzepte für Mischung auf unterschiedlichen Ebenen entwickeln (Sozial, Nutzung, Finanzierung und die Entfaltung der Stadtnatur).
  3. Das Erbbaurecht wird als Instrument eingesetzt, um soziale Durchmischung und bezahlbare Wohnungen langfristig zu sichern und den Boden in Gemeineigentum zu belassen.
  4. Anstatt Gewerbe-Investoren weiter zu bestimmten Wohnungsbauanteilen zu zwingen, werden Private-Private-Partnerships gesucht, die Wohnungsanteile tatsächlich bauen wollen.
  5. Schutz und Schaffung kleinteiliger Gewerbeflächen im lokalen Wohnumfeld gehören zu den Zielen der Stadtplanung.

Neubauten sind die günstigen Wohnungen von morgen

  1. Experimentelle Spielräume von Baustandards werden im Rahmen besonderer Programme zugelassen.
  2. Bauliche Selbsthilfe im Neubau und bei Sanierungen wird unterstützt.
  3. Gemeinschaftliche Wohnformen werden gefördert.
  4. Bei allen Baugenehmigungen muss eine flexible Nutzung für zukünftige Veränderungen wie z.B. Wohnen im Alter nachgewiesen werden.
  5. Förderprogramme zur energetischen Verbesserung werden so gestaltet, dass sie Verdrängung verhindern.
  6. Bei Altbauten fließt die Herstellungsenergie in die Berechnung der Gesamtenergiebilanz ein.
  7. Ein Know-how-Transfer sorgt dafür, dass Wohnungsbaugesellschaften von den wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisgewinnen vieler Berliner Neubau-Projekte der vergangenen 10 Jahre profitieren.
  8. Die IBA 2020 ist ein möglicher Rahmen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

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